Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand der Allgemeine Geschäftsbedingungen: 14. November 2024

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») gelten in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Ortsgemeinde Rapperswil-Jona (nachfolgend OGRJ) und der Kundin resp. dem Kunden des Online-Ticketing.

Durch das Abschicken einer Bestellung erklärt sich die Kundin oder der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Diesen AGB entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, OGRJ hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Abweichende Vorschriften

Abweichende Vorschriften für besondere Ausstellungen bleiben jederzeit vorbehalten und sind zu befolgen.

3. Tickets online kaufen

Durch die Bestätigung des Kaufs auf der Website wird ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen.

Der Kaufvertrag kann durch die Kundin oder den Kunden weder widerrufen, abgeändert noch rückgängig gemacht werden.

Gültigkeitsdatum, Anzahl Tickets und der Preis sind damit fixiert.

4. Fälligkeit des Kaufpreises

Der Kaufpreis wird bei Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig.

Die Vertrags- und Rechnungswährung ist Schweizer Franken (CHF).

Der Kaufpreis kann nur mit gültiger Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden. Die Daten werden sicher und verschlüsselt übermittelt.

Eine Bezahlung vor Ort im Schloss ist ausgeschlossen.

5. Gültigkeit

Das Ticket ist ausschliesslich am aufgedruckten Datum gültig.

Eine Verschiebung des Termins ist ausgeschlossen.

Eine vorgängige oder nachträgliche Rückerstattung bei Nichtbenutzung, aus welchem Grund auch immer, ist ausgeschlossen.

6. Ausdruck des Tickets

Das Ticket ist auszudrucken und mitzunehmen. Die Qualität muss einwandfrei sein.

Bei jeder Druckwiederholung über das Ticketsystem ändert der QR-Code auf den Tickets. Früher ausgedruckte Tickets sind nicht mehr gültig. Die Verantwortung für das einwandfreie Ticket liegt bei der Kundin resp. beim Kunden.

Ein Ausdruck vor Ort durch den Betrieb Schloss ist ausgeschlossen.

7. Entwertung Tickets

Das Ticket erlaubt den einmaligen Eintritt.

Das Ticket ist an den QR-Code-Leser zu halten. Der QR-Code-Leser befindet sich vor dem Einstellungseingang im 2. Obergeschoss.

Es sind sämtliche Tickets zu entwerten.

8. Eintritt; letztmöglicher Eintritt

Ein Anspruch auf eine bestimmte Eintrittszeit besteht nicht.

Die feuerpolizeilichen Vorschriften in Bezug auf die Belegung gehen jederzeit vor.

Der letztmögliche Eintritt ist jeweils um 16 Uhr.

Ein Rundgang dauert in der Regel zwischen 1 Std. bis 1,5 Std.

9. Kontrollen

Der Betrieb Schloss behält sich vor, in der Ausstellung Kontrollen durchzuführen.

Auf Verlangen des Personals ist das Ticket vorzuweisen.

10. Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen jedwelcher Art ist das Personal des Betrieb Schloss befugt, die fehlbaren Personen von der Ausstellung auszuschliessen und zum Verlassen des Schlossareals aufzufordern.

Eine Rückerstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.

11. Haftungsausschluss

Jede Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte oder mittelbare Schaden, insbesondere auch für jegliche Art von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen oder Mängel, Betriebsausfällen oder – unterbrüchen, Eingriffen in IT-Systeme oder Folgeschäden inklusive Wartungsarbeiten, Überlastungen von ITSystemen sowie Datenverlust oder weiteren Folgeschäden, wie auch entgangener Gewinn, ist explizit ausgeschlossen.

12. Datenschutz

Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz gespeichert und nur zur Bestellabwicklung an andere Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.

13. Schlussklauseln, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die OGRJ behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschliesslich das materielle schweizerische Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Rapperswil. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bestellungen des Kunden ist Rapperswil.

Ihr Kulturanlass im Grossen Rittersaal

Der grosse Rittersaal steht mit seiner hervorragenden Akustik für Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Dies unter dem Motto: Sonntag ist Kultursonntag.

Ihre Veranstaltung im Schloss

Feiern, festen, tagen und vieles mehr. Das Schloss Rapperswil bietet für beinahe jeden Anlass den passenden Rahmen.

Ihre Trauung im Kleinen Rittersaal

Das Schloss Rapperswil ist offizielles, auswärtiges Traulokal des Zivilstandskreis Rapperswil-Jona.